Nutzungsänderung
Eine Änderung der Nutzung eines Gebäudes oder Nutzungseinheit erfordert in den meisten Fällen eine Genehmigung durch das zuständige Bauamt. Hierbei wird das Vorhaben auf Übereinstimmung mit aktuell geltenden Gesetzen und Normen geprüft, insbesondere in Bezug auf Barrierefreiheit und Brandschutz. Im günstigsten Fall sind keine weiteren baulichen Maßnahmen erforderlich. Häufig sind jedoch Umbauten notwendig.
Es kommt vor, dass bei einer Nutzungsänderung versäumt wurde, die entsprechende Genehmigung einzuholen. Manchmal ist sogar unklar, welche Art der genehmigten Nutzung aktuell vorliegt, da die entsprechenden Unterlagen fehlen.
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung in all diesen Belangen:
- Wir führen Recherchen in Bauakten und im Bundesarchiv durch
- Wir vergleichen die tatsächliche Nutzung mit der genehmigten
- Wir beantragen für Sie nachträgliche Genehmigungen
- Wir erstellen oder aktualisieren die erforderlichen Brandschutznachweise
Mit unserer Expertise stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite, um alle Aspekte der Nutzungsänderung professionell und gesetzeskonform zu regeln.





